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Ansuchen um Förderung alternativer Energiequellen
Informationen erhalten Sie unter 02282/2651-16 (Hr. Lang) bzw. per Email an stadtzentrale@gaenserndorf.at.
 
Bitte füllen Sie folgendes Formular aus:
Vorname: z.B: Max
Nachname: z.B: Muster
Postleitzahl | Ort:     z.B: 2230 | Gänserndorf
Adresse, Straße: z.B: Schulweg 6a
Telefon: z.B: 02282/12345; 0650/12345
Email: z.B: address@domain.at
Ich ersuche die Stadtgemeinde Gänserndorf um Gewährung einer Förderung zur Nutzung von alternativen Energiequellen gemäß den Richtlinien des Gemeinderates vom 13.12.2000 bzw. 23.10.2001.
Ich habe auf meinem Grundstück in Gänserndorf folgende Energiequelle installiert:
Adresse, Straße:
Energiequelle:
Ich habe ein Elektroauto angekauft:
Type, Marke:
Die Kopien der Rechnung sende ich:
per Email     per Fax     per Post
Ich bitte um Überweisung des Zuschusses auf mein Konto bei:
Bank:
BLZ:
Konto-Nr.:
Richtlinien zur Förderung von alternativen Energiequellen und E-Fahrzeugen:
(Beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates am 23.10.2006, gültig ab 1.11.2006)
  1. Die Stadtgemeinde Gänserndorf gewährt einen Zuschuss für die Anschaffung von Anlagen zur Nutzung alternativer Energiequellen (Solaranlagen, Windkraftanlagen, Wärmepumpen und ähnliches) sowie für die Anschaffung von ein- und mehrspurigen Elektro-, Hybrid- bzw. Brennstoffzellenfahrzeugen (im folgenden E-Fahrzeug genannt).
  2. Die Anlage ist im Gemeindegebiet von Gänserndorf zu installieren. Der Besitzer des EFahrzeuges muss in Gänserndorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Das E-Fahrzeug muss an dieser Adresse zugelassen sein. Für ein weiteres E-Fahrzeug kann frühestens nach 5 Jahren eine Förderung gewährt werden.
  3. Das Ansuchen muss binnen 1 Jahr nach Rechnungslegung gestellt werden. Die Förderung zur Nutzung alternativer Energiequellen wird aber erst dann gewährt, wenn zumindest ein erwachsenes Familienmitglied an dieser Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
  4. Die Höhe der Ausgabe ist durch die Vorlage von Originalrechnungen mit ahlungsbestätigungen nachzuweisen.
  5. Der Zuschuss beträgt 20 % der Gesamtkosten der Anlage bzw. des E-Fahrzeuges, maximal jedoch € 1.500,--.
  6. Der Förderungswerber muss den Vertretern der Stadtgemeinde Gänserndorf auf Verlangen den Zutritt zur Anlage bzw. zum Fahrzeug für Kontrollzwecke ermöglichen.
  7. Der Förderungswerber muss den Vertretern der Stadtgemeinde Gänserndorf auf Verlangen den Zutritt zur Anlage bzw. zum Fahrzeug für Kontrollzwecke ermöglichen.
  8. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

(Bitte haben Sie nach dem Abschicken des Antrags ein wenig Geduld. Sie erhalten eine Bestätigung.)